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   VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01397   

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VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01397 (https://dejure.org/2020,46818)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21.12.2020 - AN 1 E 20.01397 (https://dejure.org/2020,46818)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21. Dezember 2020 - AN 1 E 20.01397 (https://dejure.org/2020,46818)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; LlbG Art. 57; Nr. 2.2.2 Satz 2 Spiegelstrich 4 BeurtR-ELF
    Fehlerhaftes Auswahlverfahren bei Dienstpostenbesetzung wegen fehlender Vergleichbarkeit der Beurteilungen, hier: unterschiedliche Beurteilungszeiträume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01397
    Die Einheitlichkeit des Beurteilungszeitraums soll gewährleisten, dass die Beurteilung für alle Beamten gleichmäßig die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfasst (BayVGH, B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris Rn. 33; BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 C 41/00 - ZBR 2002, 211).

    Die periodische Beurteilung erstreckt sich grundsätzlich auf den vollen Beurteilungszeitraum (Keck/Puchta/Konrad, Laufbahnrecht in Bayern, Art. 56 LlbG Rn. 14; BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 C 41/00 - juris), und zwar auch dann, wenn der Beamte innerhalb dieses Zeitraums bereits aus besonderem Anlass beurteilt wurde.

    Wie bereits ausgeführt, ist die Einheitlichkeit des Beurteilungsmaßstabes unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die Beurteilung ihren Zweck erfüllt, einen Vergleich der Beamten untereinander anhand vorgegebener Sach- und Differenzierungsmerkmale zu ermöglichen (vgl. BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 C 41/00 - ZBR 2002, 211).

    Die Einheitlichkeit des Beurteilungszeitraums soll gewährleisten, dass die Beurteilung für alle Beamten gleichmäßig die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfasst (vgl. BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 C 41/00 - ZBR 2002, 211; BayVGH B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris Rn. 33).

    Einschränkungen dieses Grundsatzes, die sich hinsichtlich des Stichtags beispielsweise aus der großen Zahl der zu beurteilenden Beamten und hinsichtlich des Beurteilungszeitraums aus besonderen Umständen ergeben können, sind nur hinzunehmen, soweit sie auf zwingenden Gründen beruhen (BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 C 41.00 - BayVBl 2002, 373).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01397
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 4. November 2010 (2 C 16.09 - juris) ausdrücklich klargestellt, dass die gesonderten Auswahlmitteilungen an die Bewerber keine inhaltlich eigenständigen Entscheidungen darstellen, sondern nur die einheitliche, rechtlich untrennbare Auswahlentscheidung bekannt geben, so dass nur deren (dokumentierte) Begründung die maßgebenden Erwägungen erkennen lassen muss (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - a.a.O. - juris Rn. 25).

    Auch mit dem Hinweis darauf, dass der Regelungsgehalt der Ernennung inhaltlich mit der Auswahlentscheidung übereinstimmt, erstere dieser folgt und sie rechtsverbindlich umsetzt (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - a.a.O. - juris Rn. 26), erkennt das Bundesverwaltungsgericht weder der Auswahlentscheidung selbst noch der Mitteilung des Auswahlergebnisses Verwaltungsaktsqualität zu, womit ein Begründungserfordernis insbesondere nicht aus Art. 39 Abs. 1 BayVwVfG herzuleiten ist.

    Daraus folgt der Anspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - juris; U.v. 25.2.2010 - 2 C 22/09 - juris; BVerfG, B.v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 - juris).

    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (BVerfG, B.v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris; BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - juris; U.v. 17.8.2005 - 2 C 37/04 - juris; U.v. 28.10.2004 - 2 C 23/03 - juris).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01397
    Über die Eignung des Bewerberfeldes kann in einem gestuften Auswahlverfahren befunden werden (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris).

    Bewerber, welche die allgemeinen Ernennungsbedingungen oder die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen oder die aus sonstigen Eignungsgründen für die Ämtervergabe nicht in Betracht kommen, können in einer ersten Auswahl ausgeschlossen und müssen somit nicht mehr in den Leistungsvergleich einbezogen werden (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - a.a.O. - juris Rn. 23; BVerwG, B.v. 6.4.2006 - 2 VR 2.05 - juris Rn. 7).

    Dies gilt grundsätzlich auch für Bewerber, die zwingende Vorgaben eines rechtmäßigen Anforderungsprofils nicht erfüllen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - a.a.O. - juris Rn. 23; ebenso: OVG SH, B.v. 21.4.2015 - 5 ME 64/15; B.v. 1.3.2016 - 5 ME 10/16).

  • VGH Bayern, 28.10.2013 - 3 CE 13.1518

    Verzicht auf periodische Beurteilung; Zwischenbeurteilung; Anlassbeurteilung;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01397
    Die Einheitlichkeit des Beurteilungszeitraums soll gewährleisten, dass die Beurteilung für alle Beamten gleichmäßig die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfasst (BayVGH, B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris Rn. 33; BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 C 41/00 - ZBR 2002, 211).

    Die Einheitlichkeit des Beurteilungszeitraums soll gewährleisten, dass die Beurteilung für alle Beamten gleichmäßig die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfasst (vgl. BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 C 41/00 - ZBR 2002, 211; BayVGH B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris Rn. 33).

  • OVG Thüringen, 21.12.2018 - 2 EO 547/17

    Prüfung eines Verstoßes gegen das Arithmetisierungsverbot in einem

    Auszug aus VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01397
    Aus den hierdurch gewährleisteten Vorwirkungen auf die Gestaltung des Verwaltungsverfahrens lässt sich nicht ableiten, dass die wesentlichen Auswahlerwägungen oder Ausführungen zur Wahrung verfahrensrechtlicher Erfordernisse in der Negativmitteilung an den unterlegenen Bewerber enthalten sein müssen (vgl. OVG NW, B.v. 16.3.2010 - 1 B 1483/09 - juris Rn. 7 ff.; ThürOVG, B.v. 21.12.2018 - 2 EO 547/17 - juris Rn. 47).

    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass der entscheidenden Stelle die Bewertungsgrundlagen vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (BVerfG, B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 20 ff.; ThürOVG, B.v. 21.12.2018 - a.a.O.).

  • VG München, 03.07.2017 - M 5 E 17.1258

    Vergleichbarkeit periodischer Beurteilungen im Auswahlverfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01397
    Für den Zeitraum vom 1. Mai 2015 bis 30. April 2016 existieren nach Aktenlage keine Beurteilungen, obgleich wohl auch hier eine Zwischenbeurteilung zu erstellen gewesen wäre, Art. 57 LlbG, die nach Abschnitt 3, Nr. 10.3.2 Satz 2 VV-BeamtR bei der periodischen Beurteilung hätte berücksichtigt und unter Einbeziehung der Bewertung der Zwischenbeurteilung ein einheitliches Gesamturteil hätte gebildet werden müssen (VG München, B.v. 3.7.2017 - M 5 E 17.1258 - juris Rn. 28).

    Solche bezüglich des Beurteilungszeitraums deutlich abweichenden Beurteilungen bieten - ungeachtet der Rechtskonformität der Beurteilungszeiträume - keine geeignete Vergleichsgrundlage für einen Leistungsvergleich (VG München, B.v. 3.7.2017 - M 5 E 17.1258 - juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 6 CE 18.1868

    Abstellen auf Anforderungen des konkreten Dienstpostens in einer dienstlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01397
    Insbesondere könnten spezielle Vorkenntnisse, hier im Waldnaturschutz, die auf den Beurteilungen beruhende Reihung nach dem Leistungsprinzip nicht dominieren (BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 6 CE 18.1868).

    Der Antragsgegner hat nicht erklärt, er werde bei einer - vorläufigen - Besetzung des Dienstpostens mit dem ausgewählten Bewerber dessen Bewährungsvorsprung bei einer erneuten Auswahlentscheidung unberücksichtigt lassen (BVerwG, B.v. 12.12.2017 - 2 VR 2.16 - juris Rn. 21, 28; BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 6 CE 18.1868 - juris Rn. 11).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01397
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass der entscheidenden Stelle die Bewertungsgrundlagen vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (BVerfG, B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 20 ff.; ThürOVG, B.v. 21.12.2018 - a.a.O.).
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01397
    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (BVerfG, B.v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris; BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - juris; U.v. 17.8.2005 - 2 C 37/04 - juris; U.v. 28.10.2004 - 2 C 23/03 - juris).
  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01397
    Der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt muss anhand aussagekräftiger, d.h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden (BVerwG, B.v. 10.5.2016 - 2 VR 2/15 - juris Rn. 22).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 28.85
  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 3 CE 11.605

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

  • VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118

    Bewerbung um einen Dienstposten, hier: Sachgebietsleitung im Finanzamt

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 4 S 3160/08

    Zur Beurteilung eines gemäß § 436 Abs 1 SGB 3 von der Bundesanstalt für Arbeit in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2019 - 6 B 708/19

    Hinreichende Aktualität der Beurteilungen von Konkurrenten um eine

  • VGH Bayern, 25.01.2016 - 3 CE 15.2012

    Änderung des Systems der Laufbahnnachzeichnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2010 - 1 B 1483/09

    Vorläufiger Rechtsschutz im Beamten-Konkurrentenrechtsstreit; Möglichkeit der

  • VGH Bayern, 12.10.2016 - 3 CE 16.1188

    Inzidente Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten im

  • VGH Bayern, 07.11.2019 - 3 CE 19.1523

    Leistungsvergleich im Konkurrentenstreit

  • VGH Bayern, 16.06.2020 - 3 CE 20.1118

    Dokumentationspflicht im Auswahlverfahren

  • VG Frankfurt/Main, 01.10.2007 - 9 E 5833/06

    BEURTEILUNG; BEURTEILUNGSLÜCKE; DIENSTHERRNWECHSEL

  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

  • VGH Bayern, 04.02.2015 - 6 CE 14.2477

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsdienstposten;

  • VGH Bayern, 24.04.2009 - 3 CE 08.3152

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 3 CE 14.32

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Anlassbeurteilung; Überschneidung mit

  • VGH Bayern, 13.01.2015 - 6 CE 14.2444

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Auswahlverfahren; Abbruch des

  • VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351

    Erfolgloser Eilantrag in einem Konkurrentenstreit (Vorsitzende Richterin am

  • VGH Bayern, 01.09.2015 - 3 CE 15.1327

    Einstweilige Anordnung; Dienstpostenbesetzung mit Beförderungsbewerber;

  • VGH Bayern, 28.06.2002 - 3 CE 02.1282
  • VG Ansbach, 17.02.2022 - AN 1 E 21.01194

    Konkurrentenmitteilung, ausreichende Dokumentation eines

    Unter Abänderung des gerichtlichen Beschlusses vom 21. Dezember 2020 (AN 1 E 20.01397) wird dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO untersagt, die ausgeschriebene Stelle "Sachbearbeiter/in (m/w/d) für die Aufgabenbereiche "Qualitätssicherung" (0,5) und "überregionale Angelegenheiten des Naturschutzes" (0,5) im Regierungsbezirk ... am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ..." mit einem Mitbewerber zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers in einer erneuten Auswahlentscheidung entschieden worden ist.

    Zudem stellte er einen Eilantrag gemäß § 123 VwGO (AN 1 E 20.01397).

    Mit Beschluss vom 21. Dezember 2020 erging in der Verwaltungsstreitsache AN 1 E 20.01397 folgender Beschluss durch das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach:.

    Demnach seien nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 21. Dezember 2020 in dem Verfahren AN 1 E 20.01397 alle Bewerber darüber informiert worden, dass die getroffene Auswahlentscheidung aufgehoben und wiederholt werde, also keine neue Stellenausschreibung erfolge.

    Hinsichtlich der unterbliebenen Erwähnung der Ausbildertätigkeit wurde auf eine Stellungnahme vom 21. Oktober 2020 in dem Verfahren AN 1 E 20.01397 verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Behördenakten sowie die Gerichtsakten in den Verfahren AN 1 K 20.01390 und AN 1 E 20.01397 samt zugehöriger Behördenakten verwiesen.

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